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RGV Immo - Kauf und Verkauf von Bauland und Immobilien

@ immoscout24.ch

Aktuelle Objekte

Immobilien, Bauland, Parzellen

Vermarktung

  • Erfolgreiche Präsentation Ihres Baulandes oder Immobilie bei der gewünschten Zielgruppe
  • Gewinnung und Qualifizierung von Interessenten
  • Verkaufsaktive Besichtigungen
  • Entwicklung von professionellen Bildern und Texten für Ihre Verkaufsdokumentation
  • Wir lenken mit einer gekonnt platzierten Verkaufstafel noch mehr Aufmerksamkeit auf Ihre Immobilie

Netzwerk

  • Grosse und täglich wachsende Interessenten-Datenbank
  • Wir arbeiten lokal und regional Hand in Hand.
  • Qualifiziertes und breites Netzwerk an Partnern rund um das Thema Wohnen und Immobilen

Zusatzmarketing

  • Professionelle Fotos inkl. 360-Grad Aufnahmen von innen
  • Produktion von beeindruckenden Videos für Ihre Immobilien-Exposés mit Drohnenflügen. Durch Luftbilder und Videos erschaffen wir neue Perspektiven, die mit traditionellen Bildern oft nicht zu erreichen sind.
  • Wir preisen Ihre Immobilie auch auf diversen sozialen Netzwerken an.
  • Wir planen für Sie auch im Bereich der Printwerbung den perfekten Auftritt.

Service

  • Kostenlose Marktwertschätzung
  • Regelmässige Wettbewerbsanalyse
  • Erstellung der Reservationsvereinbarung
  • Mitarbeit bei der Ausarbeitung des Kaufvertrags
  • Unterstützung beim Notar
  • Kompetente Beratung durch Finanz-Experten
  • Rasche und bequeme Bearbeitung von Finanzierungsgesuchen

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  • Wir lenken mit einer gekonnt platzierten Verkaufstafel noch mehr Aufmerksamkeit auf Ihre Immobilie

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  • Wir planen für Sie auch im Bereich der Printwerbung den perfekten Auftritt.

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  • Unterstützung beim Notar
  • Kompetente Beratung durch Finanz-Experten
  • Rasche und bequeme Bearbeitung von Finanzierungsgesuchen

Wir sind ständig auf der Suche nach interessanten Grundstücken in der ganzen Deutschschweiz, mit und ohne bestehender Liegenschaft. Mit uns steht Ihnen ein kompetentes Team zur Seite, welches Ihnen Sicherheit und optimale Betreuung bietet.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Empfehlen lohnt sich!

Sie kennen jemanden der sein Bauland oder Immobilie verkaufen will? Für Ihre Empfehlung bedanken wir uns mit einer ansehnlichen Tippgeberprovision! Bei Objekten, die wir Dank Ihres Hinweises aufnehmen und erfolgreich vermitteln können, erhalten Sie von uns mindestens CHF 1000.- Provision.

Tippgeber-VereinbarungDer Tippgeber erhält für die Empfehlung einer Immobilie folgende Gegenleistung:
1. Vermittelt der Tippgeber einen Immobilienverkäufer, so erhält der Tippgeber nach einem dadurch rechtswirksam zustande gekommenen Kaufvertrag eine Provision von mindestens 1000CHF.
2. Der Anspruch auf diesen Gutschein wird unter der Bedingung erworben, dass die RGV Immobilien GmbH durch das Geschäft ein Provisionsanspruch erworben und der Kunde die Vermittlungsprovision tatsächlich bezahlt hat.
3. Sind die vom Tippgeber benannten Personen bei der RGV Immobilien GmbH bereits bekannt, entfällt für den Tippgeber der Anspruch auf den genannten Gutschein.
4. Der Gutschein wird dem Tippgeber spätestens einen Monat nach Zahlungseingang der Kundenprovisionen durch die RGV Immobilien GmbH übergeben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
5. Sollte eine Person, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, als Tippgeber fungieren, kann die RGV Immobilien GmbH den Gutschein nur aushändigen, wenn die erziehungsberechtigte Person der Übergabe zustimmt.
6. Pro Immobilie ist nur eine Tippabgabe mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Ein Tippgeber kann auch mehrere Immobilien empfehlen. Tippgeber mit Pseudonym oder einer gefälschten Identität werden ausgeschlossen.
7. Diese Vereinbarung gilt ausschliesslich für Verkaufsobjekte. Die RGV Immobilien GmbH ist berechtigt, das Verkaufsmandat welches aus dem Tippgeber entstanden ist jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.Stand: 04.05.2017

Wir sind ständig auf der Suche nach interessanten Grundstücken in der ganzen Deutschschweiz, mit und ohne bestehender Liegenschaft. Mit uns steht Ihnen ein kompetentes Team zur Seite, welches Ihnen Sicherheit und optimale Betreuung bietet.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

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Tippgeber-VereinbarungDer Tippgeber erhält für die Empfehlung einer Immobilie folgende Gegenleistung:
1. Vermittelt der Tippgeber einen Immobilienverkäufer, so erhält der Tippgeber nach einem dadurch rechtswirksam zustande gekommenen Kaufvertrag eine Provision von mindestens 1000CHF.
2. Der Anspruch auf diesen Gutschein wird unter der Bedingung erworben, dass die RGV Immobilien GmbH durch das Geschäft ein Provisionsanspruch erworben und der Kunde die Vermittlungsprovision tatsächlich bezahlt hat.
3. Sind die vom Tippgeber benannten Personen bei der RGV Immobilien GmbH bereits bekannt, entfällt für den Tippgeber der Anspruch auf den genannten Gutschein.
4. Der Gutschein wird dem Tippgeber spätestens einen Monat nach Zahlungseingang der Kundenprovisionen durch die RGV Immobilien GmbH übergeben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
5. Sollte eine Person, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, als Tippgeber fungieren, kann die RGV Immobilien GmbH den Gutschein nur aushändigen, wenn die erziehungsberechtigte Person der Übergabe zustimmt.
6. Pro Immobilie ist nur eine Tippabgabe mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Ein Tippgeber kann auch mehrere Immobilien empfehlen. Tippgeber mit Pseudonym oder einer gefälschten Identität werden ausgeschlossen.
7. Diese Vereinbarung gilt ausschliesslich für Verkaufsobjekte. Die RGV Immobilien GmbH ist berechtigt, das Verkaufsmandat welches aus dem Tippgeber entstanden ist jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.Stand: 04.05.2017